Darf ein Auto Augen bekommen?

Dashcam
Videokameras an der Windschutzscheibe bergen datenschutzrechtliche Probleme, egal ob sie durch Speditionen, Transportunternehmen oder Privatpersonen eingesetzt werden.

(7.2.2017) Kennen Sie die kleinen Kameras, die immer häufiger innen an der Windschutzscheibe hängen? Je nach Einstellungen filmen sie alles, was ihnen vor die Linse kommt. Speditionen, Logistikunternehmen und andere Nutzer wollen damit z.B. den Straßenverkehr und das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer dokumentieren.

Das Problem dabei ist nur: Es werden jede Menge Unbeteiligte gefilmt, die weder davon wissen, noch sich irgendwie dagegen wehren können. Und das ist ein Datenschutz-Problem.

Es gibt viele Argumente, die für oder gegen den Einsatz solcher „Dashcams“ sprechen. Die Diskussion läuft – auch vor Gerichten.

Nicht erlaubt ist jedenfalls nach einhelliger Meinung das Veröffentlichen der Aufnahmen (z.B. auf YouTube oder anderen Internetseiten).

Für den Einsatz der Kameras an sich zeichnet sich aber in der Rechtsprechung noch keine eindeutige Tendenz „pro“ oder „contra“ ab. Bis ein höheres oder oberstes Gericht darüber entscheidet und damit für Rechtssicherheit sorgen wird, wird wohl noch Zeit vergehen.

So bleibt es im Moment bei einem rechtlichen Flickenteppich. Unterschiedliche Gerichte spannen den Bogen von „erlaubt“ über „nicht erlaubt, aber trotzdem verwertbar“ bis hin zu „nicht erlaubt und nicht verwertbar“.

Gerade für Speditionen und Unternehmen aus den Bereichen Transport und Logistik ist diese Unsicherheit unbefriedigend. Hier haben unter Umständen Unternehmen wie auch Fahrer ein Interesse an der Nutzung: Das Unternehmen aus Gründen der Dokumentation und ggf. Verhaltenskontrolle und der Fahrer, um sich z.B. durch Nachweis der Umgebungssituation nach auffälligen Bremsmanövern zu rechtfertigen. Soweit möglich, sollte man hier zurückhaltend sein und abwarten, um kein Risiko einzugehen. Und auf jeden Fall sollte immer der Datenschutzbeauftragte hinzugezogen werden, wenn es um Dashcams in Fahrzeugen geht!

P.S. Dasselbe gilt natürlich auch für Kameras auf Fahrradhelmen oder anderen Stellen, soweit andere Verkehrsteilnehmer gefilmt werden.