„Müssen wir WhatsApp auf unseren Diensthandys jetzt auch verbieten?“
(03.10.2018) Jedes Mal, wenn wieder ein großes Unternehmen WhatsApp untersagt hat und in den Medien darüber berichtet wird, bekommen wir solche Anfragen. Es scheint in vielen Unternehmen Thema zu sein und darum greifen wir es hier auch gern noch einmal auf:
Die geschäftliche Nutzung von WhatsApp ist datenschutzrechtlich eigentlich nicht zulässig.
Grund dafür ist, dass man WhatsApp den Zugriff auf alle Kontakte aus dem Adressbuch gewährt, um den Messenger nutzen zu können. Ja, richtig: Alle Kontakte – auch die von Menschen, die WhatsApp nicht selbst nutzen. Somit landen auch deren Daten auf Servern in den USA und werden von WhatsApp (und evtl. auch von Facebook) ausgewertet und genutzt.
Wenn WhatsApp nun auf dem Firmenhandy installiert ist, gibt man also die Kontaktdaten von Kollegen, Kunden und weiteren Geschäftspartnern ohne deren Einwilligung preis. Wenn die Kontakte nicht selber WhatsApp nutzen, stellt diese Datenübermittlung einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Und das kann mit abschreckenden Bußgeldern geahndet werden.
Eine Lösung könnte theoretisch sein, von allen Personen aus dem Adressbuch eine schriftliche Einwilligung einzuholen. Aber das ist wohl ziemlich praxisfern.
Ihre Mitarbeiter möchten aber schnell und einfach mit ihren Kollegen, Vorgesetzten oder auch Kunden kommunizieren. Das ist absolut verständlich und geht uns auch nicht anders.
Es gibt zum Glück Alternativen wie z.B. Threema oder Signal.
Diese Messenger-Dienste bieten rechtskonforme Möglichkeiten. Sie entsprechen weitgehend dem Funktionsumfang von WhatsApp und ihr einziger Nachteil ist, dass sie noch nicht so verbreitet sind, also vielleicht noch nicht alle Kommunikationspartner die entsprechende App haben. Das kann sich aber ändern und wir bei fox-on arbeiten daran mit: Wir setzen dabei auf Signal Messenger.
Der Abgleich des Telefonbuchs erfolgt bei Signal kryptographisch verschlüsselt und datenschutzkonform. Zudem werden Signal-Nachrichten und -Anrufe durchgängig verschlüsselt, um die Kommunikation zwischen den Partnern sicher zu halten. Und es ist kostenlos im App Store und Google Play Store erhältlich.
Machen Sie auch mit?
Sofern Sie und Ihre Kollegen bisher WhatsApp auf Ihrem dienstlichen Handy benutzt haben:
- Entscheiden Sie sich am besten für einen bestimmten Messenger-Dienst im Unternehmen: Das macht es in der Praxis einfacher.
- Installieren Sie die entsprechende App.
- Informieren Sie Ihre WhatsApp-Kommunikationspartner über den Wechsel zu diesem neuen Messenger-Dienst.
- Und deinstallieren Sie anschließend WhatsApp.
Vielleicht werden Ihre Kollegen den neuen Messenger-Dienst dann auch privat verwenden? Mit den Eltern aus der Kindergarten-Gruppe? Oder im Sportverein?
Übrigens, bei dieser Aktion ist die DSGVO mal richtig hilfreich. Wenn Sie Kollegen und Geschäftspartner über den Wechsel informieren, können Sie einfach ein wenig mit den Augen rollen und sagen: „Muss leider sein. Sie wissen schon – DSGVO und so…“.