Der Wahl-O-Mat und der Datenschutz

Sie wollen ja eigentlich wählen gehen – wissen aber nicht, wen?

(4.9.2017) In knapp drei Wochen ist es so weit: Bundestagswahl 2017.

Viele Menschen wissen, wen sie wählen werden. Entweder, weil sie sowieso ihr Kreuz immer gleich setzen. Oder weil sie sich schon intensiv mit den Wahlprogrammen der infrage kommenden Parteien auseinandergesetzt und sich eine Meinung gebildet haben. Diese Menschen brauchen jetzt nicht weiterlesen.

Für die anderen gilt: Kennen Sie den Wahl-o-Mat (www.wahl-o-mat.de)?

Wahl-O-Mat

Es werden Ihnen 38 Fragen gestellt, die Sie beantworten (stimme zu, neutral, stimme nicht zu).

Anschließend können Sie sich anzeigen lassen, mit welchen Wahlprogrammen Ihre Ansichten am besten übereinstimmen.

Spätestens jetzt werden Sie sich vielleicht fragen:

„Was ist denn los mit den Kollegen bei fox-on? Was hat Datenschutz mit der Bundestagswahl und meiner Wahlentscheidung zu tun?“

Nun, es ist ein Angebot im Internet, bei dem Sie mit einer Webseite interagieren und auf der sogar besondere Arten von personenbezogenen Daten verarbeitet werden, nämlich Hinweise auf Ihre politische Überzeugung.

Wir als Datenschützer fragen uns in solchen Fällen natürlich, ob man das Angebot ohne Sorge nutzen kann.
Wie bei allen Aktionen im Internet, so ist es auch beim Wahl-O-Mat technisch notwendig, jeden Zugriff und Abruf von Inhalten zu erfassen – aus technischen Gründen und zur IT-Sicherheit. Daraus könnte theoretisch ein Nutzungsprofil erstellt werden.

Jedoch wird im konkreten Fall die IP-Adresse der Nutzer (das ist so eine Art „Telefonnummer“, über die eine Identifizierung erfolgen kann), nur in anonymisierter Form gespeichert und nach 4 Wochen gelöscht. Eine Rückverfolgung zu einem konkreten Nutzer ist daher nicht möglich. Das sagt jedenfalls der Betreiber des Wahl-O-Maten, die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB).

Was ist aber auf Drittseiten, die den Wahl-O-Mat ebenfalls anbieten (z.B. auf wahl-o-mat.spiegel.de)? Hier ist der jeweilige Anbieter für die Technik, aber auch für den Datenschutz verantwortlich. Er ist jedoch vertraglich gegenüber der BPB dazu verpflichtet, das Nutzungsverhalten weder auszuwerten noch zu veröffentlichen oder solche Daten an Dritte weiterzureichen.

Eine Auswertung wird also ausgeschlossen und die Nutzung bleibt anonym.

Daher: Bilden Sie sich eine Meinung, entscheiden Sie sich – und gehen Sie bitte am 24. September wählen!