Wahl-O-Mat

(29.07.2021)

Die nächsten Bundestagswahlen stehen vor der Tür und Sie wissen noch nicht, wen Sie wählen wollen? Oder Sie wüssten gern, ob die Partei, der Sie vielleicht seit Jahren immer treu Ihre Stimme geben, noch zu Ihnen passt? 

Ab dem 2. September wird wieder der „Wahl-O-Mat“ zur Verfügung stehen. Darin können Sie Ihre eigenen Ansichten mit den Programmen der Parteien vergleichen. Zum Schluss erhalten Sie eine Übersicht, mit welchen Parteien die größten Übereinstimmungen bestehen. Das kann natürlich hilfreich für die Entscheidungsfindung sein, wem Sie im September Ihre Stimme geben. 

Aber was hat das mit Datenschutz zu tun?

Aus datenschutzrechtlicher Sicht handelt es sich bei Daten zu politischen Überzeugungen um „besondere Arten personenbezogener Daten“, die als besonders sensibel gelten. 

Sie dürfen nur verarbeitet werden, wenn es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, etwa wenn die Betroffenen in die Datenverarbeitung einwilligen. Das ist der Fall, wenn Sie die Webseite freiwillig aufrufen und das Tool nutzen. Über weitere Details der Datenverarbeitung wird der Anbieter auch in diesem Jahr in einer Datenschutzerklärung aufklären. 

Betreiberin ist die Bundeszentrale für politische Bildung. Sie gibt an, dass sie einen Wahl-O-Mat in den letzten 19 Jahren für 50 Bundestags-, Europa- und Landtagswahlen bereitgestellt hat. Er wurde über 82 Mio. Mal gespielt. 

Für die Nutzung zur diesjährigen Bundestagswahl müssen Sie noch ein kleines bisschen gedulden. Genießen Sie bis dahin den Sommer.