Cookies auf Webseiten – kommen höhere Anforderungen?

(17.04.2019) Es steht ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Darin wird er vermutlich zu dem Schluss kommen, dass viele Cookies nur noch mit vorheriger Einwilligung der Seitennutzer eingesetzt werden dürfen. Das zumindest fordert der Generalanwalt, dem das Gericht jedoch häufig folgt.

Für welche Cookies müssen in Zukunft wahrscheinlich Einwilligungen eingeholt werden?

  • Für alle Cookies, die nicht zwingend notwendig sind für den technischen Betrieb der Webseite,
  • insbesondere für Cookies, die dem Tracking des Nutzerverhaltens dienen (z.B. über Google Analytics).

Im Gegenzug wären also keine Cookies betroffen, die zum technischen Funktionieren der Webseiten erforderlich sind, wie etwa Session-Cookies oder Cookies für eine Warenkorb-Funktion.

Damit es Ihr Unternehmen nicht unvorbereitet trifft, wenn Sie einwilligungspflichtige Cookies weiterhin verwenden wollen, könnten Sie sich schon jetzt Gedanken machen, was zu tun und zu beachten ist:

  • Überlegen Sie sich technische Möglichkeiten, mit denen eine Einwilligung des Nutzers vor dem Setzen von Cookies abgefragt werden kann.
  • Diese Einwilligung muss durch ein aktives Tun erfolgen, z.B. durch Anklicken eines Buttons. Ein bloßes „Weitersurfen“ auf der Webseite stellt keine Einwilligung dar.
  • Es muss für den Nutzer möglich sein, die Einwilligung nicht zu erteilen und die Seite trotzdem aufzurufen (sonst wäre eine Einwilligung nicht freiwillig erteilt).
  • Die Datenschutzerklärung Ihrer Webseite muss die Cookies vollumfänglich erläutern (z.B. Funktionsdauer, Zugriffsmöglichkeiten durch Dritte etc.).

Wann der EuGH das Urteil in dieser Sache verkünden wird, steht noch nicht fest – vermutlich in einigen Wochen („Planet49“-Entscheidung, Rs. C-673/17). Wenn es aber so kommt wie erwartet, müssten die oben genannten Anforderungen so kurzfristig wie möglich umgesetzt werden.

Wo wir gerade beim Thema Webseiten und Einwilligungen sind:
Es gibt eine neue Orientierungshilfe der deutschen Aufsichtsbehörden zum Website-Tracking (PDF-Datei), die interessant sein kann, falls Sie Google Analytics oder Website-Tracking betreiben.

Zusammenfassung:
Die Daumenschrauben bei Cookies und bei Web-Tracking werden stärker angezogen. Soweit das Thema für Ihr Unternehmen relevant ist, sollten Sie Maßnahmen treffen oder sich zumindest Gedanken dazu machen.