Standort-Bestimmung via Handy

(13.3.2013)

“Es tut mir leid – ich muss heute länger im Büro bleiben, um eine Präsentation für morgen vorzubereiten.”
– “Hm, seltsam – seit wann liegt Dein Büro am Kölner Rheinufer?!”.

Dieser kurze Dialog ist natürlich fiktiv, jedoch nicht völlig aus der Luft gegriffen. Die Ortung eines Mobiltelefons kann ohne weiteres ergeben, dass sich der Besitzer bzw. das Gerät an einem anderen Ort aufhalten, als zu vermuten war.
Sein eigenes Handy zu orten, nachdem man es verloren oder verlegt hat, ist ohne Zweifel praktisch. Allerdings kann dieser Service nur genutzt werden, wenn zuvor eine Freischaltung am Gerät erfolgt ist. Das heißt, dass ein zur Ortung freigeschaltetes Gerät prinzipiell dauerhaft geortet werden kann – auch wenn man es überhaupt nicht verloren, sondern noch in der Hosentasche hat.
Eine heimliche Handy-Ortung durch den Betreiber ist jedoch nach einer Gesetzesänderung im Mai 2012 nicht mehr ganz so leicht möglich. Denn bei jeder Standortfeststellung muss der Nutzer des Handys per SMS durch den Betreiber informiert werden
(§ 98 TKG). Eine Ausnahme besteht, wenn die Standortbestimmung nur auf dem gleichen Gerät genutzt wird (beispielsweise für Apps).

Lokalisierung zur Optimierung von Angeboten
Moderne Mobiltelefone verfügen über Funktionen, die beständig Ortungsdaten erheben und verwenden: Beispielsweise kann man sich seine Fotos in einer besonderen Kartenansicht zeigen lassen, in der die Motive am Standort ihres Entstehens dargestellt werden.
Insbesondere für Werbetreibende sind Ortungsdaten sehr wertvoll: Sie ermöglichen maßgeschneiderte Angebote für genau den Standort, an dem sich ein Gerät – und damit sein Besitzer – gerade befinden. Also zum Beispiel ein zeitlich begrenzt gültiger Rabatt-Gutschein für einen Latte Macchiato in der nächstgelegenen Filiale einer großen Caféhaus-Kette.
Hier ist jedem selbst überlassen, wie transparent er sich und seine Gewohnheiten machen möchte. Und wie er es findet, wenn sein Aufenthalt in dieser Filiale dann beispielsweise seinen Freunden, Bekannten und Kollegen, die sich gerade in der Stadt aufhalten, über die sozialen Netze angezeigt wird.

Handy-Ortung im Berufsleben
Die Ortung von mobilen Endgeräten wird aus datenschutzrechtlicher Sicht wie jedes andere Verfahren betrachtet, mit dem personenbezogene Daten verarbeitet werden: Eine Ortung von mobilen Endgeräten, die von Mitarbeitern eingesetzt werden, ist gesetzeskonform, sofern eine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt. Es ist auf jeden Fall eine Vorabkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten erforderlich.
Es wird dabei geprüft,

  • ob die Schutzinteressen der Betroffenen gegenüber den Interessen des Unternehmens überwiegen (Abwägung),
  • ob die Gebote von Datensparsamkeit und Zweckbindung eingehalten werden, und
  • ob angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen werden.

Verbraucherschützer warnen vor Abzocke
Es gibt eine Reihe von unseriösen Anbietern, die mit scheinbaren Gratis-Angeboten in die Abo-Falle locken: Es wird der Anschein erweckt, man könne (sozusagen testweise) kostenfrei sein eigenes oder das Handy eines Freundes orten – doch bei der Nutzung der App wird versehentlich ein Abo-Vertrag abgeschlossen.