DSGVO: Bußgeld

(13.1.2017) Die Datenschutzregeln werden general-saniert. Welche Auswirkungen hat das für Sie und Ihre Arbeit? In dieser Folge über die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geht es um das Thema:

Bußgeld

Verstöße gegen die DSGVO können richtig teuer werden. Im extremsten Fall können Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro verhängt werden – oder von bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nach dem welcher der beiden Beträge höher ist. Ja, wirklich vom Umsatz – nicht vom Gewinn. Für einen anderen Teil der Vorschriften sind es 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des Umsatzes.

Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, wie schwerwiegend der Verstoß ist:

  • Eher formale Verstöße (z.B. fehlende Angaben in Verträgen) werden mit dem „niedrigeren“ Bußgeld belegt,
  • während Verstöße gegen die Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung mit dem Höchstsatz belegt werden können.

Wichtig ist: Es kann zukünftig quasi jeder Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden.

Das unterscheidet sich grundlegend von den bisherigen Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes. Hier ist nur für einige wenige Verstöße ein Bußgeld vorgesehen, und die Maximalhöhe beträgt oft nicht mehr als 300.000 Euro.

Das zeigt: Auch unter finanziellen Aspekten ist es dringend geraten, sich mit den neuen europäischen Datenschutzregeln auseinanderzusetzen.

Zusammenfassung: Verstöße gegen den Datenschutz – egal welcher Art – werden erheblich teurer. Ziel sollte es sein, alle Verstöße von vornherein zu vermeiden. Dabei unterstützen wir unsere Kunden.